Steuertipps für Rentner 2025

So holt ihr euch Geld vom Staat zurück

  • Mein Name ist Jakob Diener und ich bin freischaffender Redakteur!

Viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland sind der festen Überzeugung, dass sie keine Steuererklärung mehr abgeben müssen.

  • Schließlich haben sie ihr Arbeitsleben hinter sich gelassen und erhalten „nur“ ihre Rente.

“Doch diese Annahme ist oft ein großer Irrtum!”

  • Sobald euer zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet, seid ihr verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen.
  • Für das Steuerjahr 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 12.084 Euro pro Person.

Das bedeutet:

  • Wenn eure Einkünfte – also die gesetzliche Rente plus eventuelle Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte – über dieser Grenze liegen, müsst ihr dem Finanzamt gegenüber Rechenschaft ablegen.

Und selbst wenn ihr nicht dazu verpflichtet seid:

  • Eine freiwillige Steuererklärung kann sich lohnen, weil ihr euch möglicherweise einige hundert Euro Steuern zurückholen könnt.

Die gute Nachricht:

  • Viele Kosten, die ihr im Alltag habt, könnt ihr als Rentner steuerlich geltend machen.
  • Wer clever vorgeht und die richtigen Angaben macht, kann seine Steuerlast erheblich reduzieren.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Abzugsmöglichkeiten – ganz ohne komplizierte Paragraphen:

  • Zunächst solltet ihr wissen, dass Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar sind.
  • Das betrifft sowohl die Pflichtversicherungsbeiträge als auch freiwillige Beiträge.

Gerade wer privat krankenversichert ist, kann hier oft hohe Beträge angeben.

  • Auch Arzt- und Medikamentenkosten, die ihr selbst bezahlt habt und die eine sogenannte „zumutbare Eigenbelastung“ übersteigen, könnt ihr als außergewöhnliche Belastungen absetzen.
  • Darunter fallen zum Beispiel Zuzahlungen für Medikamente, Zahnersatz, Brillen oder Hörgeräte.
  • Wichtig ist, dass ihr alle Rechnungen und Quittungen sorgfältig sammelt und aufbewahrt.
  • Darüber hinaus könnt ihr auch Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.

Habt ihr jemanden beauftragt, eure Wohnung zu renovieren, die Fenster zu putzen oder den Garten zu pflegen?

  • Dann könnt ihr 20 Prozent der Lohnkosten, maximal bis zu 1.200 Euro pro Jahr, von eurer Steuerschuld abziehen.

Achtung:

  • Materialkosten sind hierbei nicht absetzbar, nur die Arbeitskosten zählen.

Viele Rentner wissen zudem nicht, dass Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen ebenfalls abziehbar sind.

  • Wenn ihr also regelmäßig an einen Verein, eine Kirche oder eine Hilfsorganisation spendet, solltet ihr euch unbedingt Spendenquittungen ausstellen lassen.
  • Auch Kosten für Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfevereine könnt ihr als Werbungskosten angeben.

Wer sich beim Ausfüllen der Steuererklärung unsicher ist oder professionelle Hilfe braucht, kann sich die Gebühren zumindest teilweise wiederholen.

  • Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Altersentlastungsbetrag, der allen Rentnern bis zu einem bestimmten Geburtsjahr zusteht.
  • Dieser Freibetrag wird mit steigendem Alter jedoch jährlich gekürzt – wer davon noch profitieren kann, sollte diesen unbedingt in der Steuererklärung angeben.

Nicht zu vergessen:

  • Wenn ihr nach dem Renteneintritt weiterhin einen Minijob ausübt oder auf Honorarbasis tätig seid, müsst ihr auch diese Einkünfte angeben.
  • In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, den Lohn pauschal versteuern zu lassen, um eine Nachzahlung zu vermeiden.

Mein Fazit:

  • Auch im Ruhestand lohnt sich der Blick in die Steuerunterlagen.
  • Eine geschickt vorbereitete Steuererklärung kann euch mehrere hundert Euro Erstattung bringen – Geld, das euch zusteht!
  • Lasst euch nicht von der Bürokratie abschrecken, sondern nutzt die Möglichkeiten, die euch der Gesetzgeber bietet.
  • Falls ihr euch unsicher seid, könnt ihr euch an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein wenden, die sich auf die Besonderheiten bei Rentnern spezialisiert haben.

Denkt daran:

  • Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 endet regulär am 31. Juli 2026 – wer einen Steuerberater beauftragt, hat sogar bis Ende Februar 2027 Zeit.
  • Nutzt diese Zeit, um Belege zu sammeln und alle Vorteile auszuschöpfen!
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