Ja, selbst wenn Sie als Kind von Ihren Eltern enterbt wurden, haben Sie in Deutschland in der Regel Anspruch auf einen Pflichtteil.
- Der Pflichtteil sichert nahen Verwandten (wie Kindern) einen Mindestanteil am Nachlass.
Rechtsgrundlage und wichtige Details:
1. Anspruch auf den Pflichtteil:
- Der Pflichtteilsanspruch ergibt sich aus § 2303 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
- Absatz 1 regelt, dass Kinder eines Erblassers, die durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen sind, Anspruch auf den Pflichtteil haben.
- Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den man erhalten hätte, wenn keine Enterbung vorliegen würde.
2. Pflichtteilsberechtigung:
- Kinder (§ 2303 BGB)
- Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner (§ 2303 BGB)
- Eltern des Erblassers (falls keine Kinder vorhanden sind)
3. Pflichtteilsermittlung:
- Die Höhe des Pflichtteils wird in § 2311 BGB geregelt.
- Grundlage ist der Nachlasswert (Aktiva abzüglich Passiva).
4. Ausschluss des Pflichtteils:
- Nur in besonderen Fällen kann der Pflichtteil entzogen werden, z. B. bei schweren Verfehlungen gemäß § 2333 BGB (z. B. Straftaten gegen den Erblasser).
5. Verjährung:
- Pflichtteilsansprüche verjähren in 3 Jahren (§ 195 BGB).
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Berechtigte davon Kenntnis erlangt hat (§ 199 BGB)
Eine gute Information