“Müssen Rentner in Deutschland noch zahlen?“
Mein Name ist Jakob Diener und ich bin freischaffender Redakteur!
- Alle Daten, Fakten und legale Möglichkeiten zur Befreiung oder Reduzierung der Gebühr!
- Der Rundfunkbeitrag – vielen noch als „GEZ“ bekannt – bleibt auch 2025 Pflicht für alle Haushalte in Deutschland.
- Selbst dann, wenn man der Meinung ist, dass die angebotene angebliche Programmvielfalt mehr als nur Mies ist!
Die Regelungen sind streng:
- Jeder Haushalt muss den Beitrag zahlen, unabhängig davon, ob überhaupt Rundfunkgeräte genutzt werden.
Doch gerade Rentnerinnen und Rentner fragen sich:
- Gibt es legale Möglichkeiten, diese Gebühr zu umgehen oder zumindest zu reduzieren?
Die Antwort lautet:
- Ja, in bestimmten Fällen ist eine Befreiung oder Ermäßigung möglich.
Ich zeige euch hier, wie es geht – mit allen wichtigen Daten und Fakten!
- Was kostet der Rundfunkbeitrag 2025?
- Der monatliche Rundfunkbeitrag beträgt 2025 weiterhin 18,36 Euro pro Haushalt.
- Eine Erhöhung wurde bislang nicht beschlossen, steht aber in Diskussion.
- Der Beitrag deckt die öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD, ZDF und Deutschlandradio ab.
- “Natürlich auch den enormen großen Wasserkopf in den Führungspositionen!”
Wer muss grundsätzlich zahlen?
- In Deutschland gilt das sogenannte Wohnungsmodell:
- Pro Wohnung ein Beitrag, unabhängig von der Anzahl der Personen oder Empfangsgeräte.
- Auch Rentner sind hiervon grundsätzlich nicht ausgenommen.
In welchen Fällen können Rentner sich befreien lassen?
- Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist für Rentner nicht automatisch möglich, sondern an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Diese sind:
- Empfang von Grundsicherung im Alter (nach SGB XII)!
- Empfang von Hilfe zur Pflege (nach SGB XII)!
- Empfang von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz!
- Empfang von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe, wenn nicht bei den Eltern wohnend!
- Rentner, die ausschließlich eine reguläre Rente beziehen und keine der oben genannten Sozialleistungen erhalten, müssen den Rundfunkbeitrag zahlen!
Mein Tipp:
- Wer nur eine geringe Rente erhält, sollte prüfen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter besteht – mit dieser Leistung ist auch die Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich!
Gibt es Ermäßigungen?
- Ja, eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags (6,12 Euro/Monat) ist möglich für Menschen mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen:
- Blinde und sehbehinderte Menschen mit einem GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 60!
- Hörgeschädigte Menschen mit einem GdB von mindestens 60!
- Menschen mit Behinderung, die nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können!
- Die Ermäßigung muss ebenfalls beantragt und mit entsprechenden Nachweisen (z.B. Schwerbehindertenausweis) belegt werden.
Wie beantragt man Befreiung oder Ermäßigung?
- Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung muss schriftlich beim „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ gestellt werden.
Wichtig:
- Formulare gibt es online unter www.rundfunkbeitrag.de
oder per Post - Es müssen unbedingt Originalnachweise (keine Kopien!) beigefügt werden!
- Der Antrag wirkt erst ab dem Monat der Antragstellung, eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich
- Legale „Schlupflöcher“?
Viele fragen sich:
- Kann man den Beitrag durch geschickte Tricks umgehen?
Die klare Antwort:
- Nein – es gibt keine legalen „Tricks“, um sich ohne Anspruch zu befreien.
- Jede nicht gemeldete Wohnung gilt als beitragspflichtig, und Bußgelder bei Falschangaben sind möglich.
Eine Ausnahme:
- Lebt man mit einer Person zusammen, die den Beitrag bereits bezahlt (z.B. in einer Wohngemeinschaft oder bei Familienangehörigen), fällt kein zusätzlicher Beitrag an – es muss nur ein Haushalt zahlen.
- In diesem Fall kann man sich auf den bereits zahlenden Beitrag berufen.
Mein Fazit:
- Was können Rentner tun?
- Rentner in Deutschland müssen 2025 den Rundfunkbeitrag weiterhin zahlen, außer sie beziehen Sozialleistungen wie Grundsicherung im Alter oder Hilfe zur Pflege.
- Dann ist eine Befreiung möglich.
- Wer eine Schwerbehinderung hat, kann eine Ermäßigung beantragen.
Mein Tipp:
- Prüft genau, ob euch ein Anspruch auf Grundsicherung oder eine Ermäßigung zusteht!
- Viele wissen gar nicht, dass sie berechtigt wären – und zahlen unnötig!
Alle Anträge, Formulare und Informationen findet ihr auf der offiziellen Website des Beitragsservice: www.rundfunkbeitrag.de
Bleibt informiert – und zahlt nur das, was ihr wirklich müsst!
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