Der Rundfunkbeitrag 2025

“Müssen Rentner in Deutschland noch zahlen?“

Mein Name ist Jakob Diener und ich bin freischaffender Redakteur!

  • Alle Daten, Fakten und legale Möglichkeiten zur Befreiung oder Reduzierung der Gebühr!
  • Der Rundfunkbeitrag – vielen noch als „GEZ“ bekannt – bleibt auch 2025 Pflicht für alle Haushalte in Deutschland.
  • Selbst dann, wenn man der Meinung ist, dass die angebotene angebliche Programmvielfalt mehr als nur Mies ist!

Die Regelungen sind streng:

  • Jeder Haushalt muss den Beitrag zahlen, unabhängig davon, ob überhaupt Rundfunkgeräte genutzt werden.

Doch gerade Rentnerinnen und Rentner fragen sich:

  • Gibt es legale Möglichkeiten, diese Gebühr zu umgehen oder zumindest zu reduzieren?

Die Antwort lautet:

  • Ja, in bestimmten Fällen ist eine Befreiung oder Ermäßigung möglich.

Ich zeige euch hier, wie es geht – mit allen wichtigen Daten und Fakten!

  • Was kostet der Rundfunkbeitrag 2025?
  • Der monatliche Rundfunkbeitrag beträgt 2025 weiterhin 18,36 Euro pro Haushalt.
  • Eine Erhöhung wurde bislang nicht beschlossen, steht aber in Diskussion.
  • Der Beitrag deckt die öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD, ZDF und Deutschlandradio ab.
  • “Natürlich auch den enormen großen Wasserkopf in den Führungspositionen!”

Wer muss grundsätzlich zahlen?

  • In Deutschland gilt das sogenannte Wohnungsmodell:
  • Pro Wohnung ein Beitrag, unabhängig von der Anzahl der Personen oder Empfangsgeräte.
  • Auch Rentner sind hiervon grundsätzlich nicht ausgenommen.

In welchen Fällen können Rentner sich befreien lassen?

  • Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist für Rentner nicht automatisch möglich, sondern an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Diese sind:

  • Empfang von Grundsicherung im Alter (nach SGB XII)!
  • Empfang von Hilfe zur Pflege (nach SGB XII)!
  • Empfang von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz!
  • Empfang von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe, wenn nicht bei den Eltern wohnend!
  • Rentner, die ausschließlich eine reguläre Rente beziehen und keine der oben genannten Sozialleistungen erhalten, müssen den Rundfunkbeitrag zahlen!

Mein Tipp:

  • Wer nur eine geringe Rente erhält, sollte prüfen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter besteht – mit dieser Leistung ist auch die Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich!

Gibt es Ermäßigungen?

  • Ja, eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags (6,12 Euro/Monat) ist möglich für Menschen mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen:
  • Blinde und sehbehinderte Menschen mit einem GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 60!
  • Hörgeschädigte Menschen mit einem GdB von mindestens 60!
  • Menschen mit Behinderung, die nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können!
  • Die Ermäßigung muss ebenfalls beantragt und mit entsprechenden Nachweisen (z.B. Schwerbehindertenausweis) belegt werden.

Wie beantragt man Befreiung oder Ermäßigung?

  • Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung muss schriftlich beim „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ gestellt werden.

Wichtig:

  • Formulare gibt es online unter www.rundfunkbeitrag.de
    oder per Post
  • Es müssen unbedingt Originalnachweise (keine Kopien!) beigefügt werden!
  • Der Antrag wirkt erst ab dem Monat der Antragstellung, eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich
  • Legale „Schlupflöcher“?

Viele fragen sich:

  • Kann man den Beitrag durch geschickte Tricks umgehen?

Die klare Antwort:

  • Nein – es gibt keine legalen „Tricks“, um sich ohne Anspruch zu befreien.
  • Jede nicht gemeldete Wohnung gilt als beitragspflichtig, und Bußgelder bei Falschangaben sind möglich.

Eine Ausnahme:

  • Lebt man mit einer Person zusammen, die den Beitrag bereits bezahlt (z.B. in einer Wohngemeinschaft oder bei Familienangehörigen), fällt kein zusätzlicher Beitrag an – es muss nur ein Haushalt zahlen.
  • In diesem Fall kann man sich auf den bereits zahlenden Beitrag berufen.

Mein Fazit:

  • Was können Rentner tun?
  • Rentner in Deutschland müssen 2025 den Rundfunkbeitrag weiterhin zahlen, außer sie beziehen Sozialleistungen wie Grundsicherung im Alter oder Hilfe zur Pflege.
  • Dann ist eine Befreiung möglich.
  • Wer eine Schwerbehinderung hat, kann eine Ermäßigung beantragen.

Mein Tipp:

  • Prüft genau, ob euch ein Anspruch auf Grundsicherung oder eine Ermäßigung zusteht!
  • Viele wissen gar nicht, dass sie berechtigt wären – und zahlen unnötig!

Alle Anträge, Formulare und Informationen findet ihr auf der offiziellen Website des Beitragsservice: www.rundfunkbeitrag.de

Bleibt informiert – und zahlt nur das, was ihr wirklich müsst!

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