Kategorie: AOK

Pflegegrad

Ein Pflegegrad hängt niemals vom Schweregrad der Beeinträchtigungen abEin Pflegegrad hängt niemals vom Schweregrad der Beeinträchtigungen ab

Der Grad der Pflegebedürftigkeit hängt davon ab, inwieweit gesundheitliche Beeinträchtigungen die Selbstständigkeit eines Menschen einschränken. Allein die Schwere einer Erkrankung und Behinderung oder eine festgestellte Erwerbsminderung und ein Grad der Behinderung

Krankentransport