Jakob-Diener.de Jakob Diener,Redakteure,Rentenversicherungsanstalt Änderungen bei der Witwen- und Witwerrente.

Änderungen bei der Witwen- und Witwerrente.

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Ab dem 1. Juli 2024 gibt es wichtige Änderungen bei der Witwen- und Witwerrente.

Die Renten steigen um 4,57 %, was auch für Witwen- und Witwerrenten gilt.

  • Darüber hinaus wurden die Freibeträge erhöht.
  • Witwen und Witwer dürfen nun bis zu 1.038,50 Euro netto pro Monat verdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.
  • Für Hinterbliebene mit waisenrentenberechtigten Kindern erhöht sich der Freibetrag zusätzlich um 220,19 Euro pro Kind.
  • Einkünfte, die über diese Freibeträge hinausgehen, werden weiterhin zu 40 % auf die Rente angerechnet.
  • Zusätzlich gibt es für bestimmte Rentenempfänger, deren Rente zwischen 2001 und 2014 begonnen hat, einen Rentenzuschlag von 7,5 %.
  • Diese Änderungen sollen die finanzielle Situation von Witwen- und Witwerrenten verbessern, insbesondere für jene, die noch erwerbstätig sind.

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