Steht einem Kind trotz einer Enterbung ein Pflichtteil zu?

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Ja, selbst wenn Sie als Kind von Ihren Eltern enterbt wurden, haben Sie in Deutschland in der Regel Anspruch auf einen Pflichtteil.

  • Der Pflichtteil sichert nahen Verwandten (wie Kindern) einen Mindestanteil am Nachlass.

Rechtsgrundlage und wichtige Details:

1. Anspruch auf den Pflichtteil:

  • Der Pflichtteilsanspruch ergibt sich aus § 2303 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
  • Absatz 1 regelt, dass Kinder eines Erblassers, die durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen sind, Anspruch auf den Pflichtteil haben.
  • Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den man erhalten hätte, wenn keine Enterbung vorliegen würde.

2. Pflichtteilsberechtigung:

  • Kinder (§ 2303 BGB)
  • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner (§ 2303 BGB)
  • Eltern des Erblassers (falls keine Kinder vorhanden sind)

3. Pflichtteilsermittlung:

  • Die Höhe des Pflichtteils wird in § 2311 BGB geregelt.
  • Grundlage ist der Nachlasswert (Aktiva abzüglich Passiva).

4. Ausschluss des Pflichtteils:

  • Nur in besonderen Fällen kann der Pflichtteil entzogen werden, z. B. bei schweren Verfehlungen gemäß § 2333 BGB (z. B. Straftaten gegen den Erblasser).

5. Verjährung:

  • Pflichtteilsansprüche verjähren in 3 Jahren (§ 195 BGB).

Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Berechtigte davon Kenntnis erlangt hat (§ 199 BGB)

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