Was dürfen sie – und was dürfen sie nicht?
- Ein überaus kritischer Erfahrungsbericht aus der Praxis
Mein Name ist Jakob Diener und ich bin freischaffender Redakteur!
Hilfe oder Machtmissbrauch?
- Wenn jemand auf Hilfe angewiesen ist – sei es durch Krankheit, Alter oder psychische Belastung – kann das Amtsgericht eine gesetzliche Betreuung anordnen.
- Eigentlich sollte diese Maßnahme Schutz bieten und ein menschenwürdiges Leben ermöglichen.
Doch was passiert, wenn genau das Gegenteil eintritt?
- Ich schreibe diesen Beitrag nicht aus theoretischer Sicht, sondern als Betroffener.
- Zwei gesetzliche Betreuer haben in meinem Leben eine unrühmliche Rolle gespielt.
- Statt mir zu helfen, haben sie mich belogen, ausgenutzt und sogar finanziell geschädigt.
- Dieser Bericht soll informieren, warnen – und zur Debatte anregen!
Was ist ein gesetzlicher Betreuer?
- Ein gesetzlicher Betreuer wird vom Gericht bestellt, wenn jemand aufgrund einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann.
- Die rechtliche Grundlage findet sich in den §§ 1896 ff. BGB!
Ein Betreuer darf nur für bestimmte Aufgabenbereiche eingesetzt werden, etwa:
- Gesundheitssorge (z. B. Arztentscheidungen)!
- Vermögenssorge (z. B. Zahlungsverkehr, Vertragsprüfungen)!
- Aufenthaltsbestimmung (z. B. Wohnort, Heimaufnahme)!
- Wohnungsangelegenheiten (z. B. Mietverträge)!
- Behörden- und Postangelegenheiten!
Wichtig ist:
- Der Wille der betreuten Person hat oberste Priorität.
- Betreuer sind verpflichtet, Entscheidungen stets im Sinne und Interesse der betroffenen Person zu treffen – und nicht nach Gutdünken.
Meine Erfahrungen:
- Von Vertrauen keine Spur!
Ich selbst hatte zwei Betreuer, die unterschiedlicher nicht sein konnten – und doch eines gemeinsam hatten:
- Sie haben ihre Rolle massiv missbraucht.
Hier ein Auszug aus dem, was mir widerfahren ist:
- Ich wurde regelmäßig im Unklaren gelassen – über Entscheidungen, Verträge, Kontostände.
- Schriftstücke wurden zurückgehalten oder gar manipuliert.
- Entscheidungen wurden ohne meine Zustimmung getroffen.
- Ein Betreuer hat in meine persönlichen Unterlagen eingegriffen, ohne rechtliche Grundlage.
- Es kam zu finanziellen Unregelmäßigkeiten – Geld verschwand oder wurde „umgebucht“.
- Von Hilfe konnte keine Rede sein.
- Ich wurde klein gehalten, ignoriert und entmündigt.
- Das System hat nicht geschützt – es hat versagt.
Was gesetzliche Betreuer nicht dürfen!
- Ein Betreuer ist kein Vormund.
Er darf keinesfalls:
- Gegen den ausdrücklichen Willen des Betreuten handeln (außer bei akuter Gefahr)!
- Das Vermögen des Betroffenen ohne gerichtliche Genehmigung verwenden
- Freiheitsentziehende Maßnahmen anordnen (z. B. Fixierung, Heimeinweisung ohne richterliche Entscheidung)!
- Persönliche Interessen über die des Betreuten stellen!
- Daten weitergeben oder missbrauchen!
- Trotz dieser klaren rechtlichen Grenzen erleben viele Betroffene – wie ich – das Gegenteil!
Systemversagen:
- Wo bleibt die Kontrolle?
- Zwar gibt es Betreuungsgerichte, Prüfpflichten und angebliche Kontrollmechanismen – doch die Realität sieht anders aus.
- Wer kontrolliert wirklich, ob Betreuer sich an Recht und Gesetz halten?
- Wer hilft Betroffenen, wenn sie sich nicht selbst wehren können?
Die traurige Wahrheit:
- Vieles läuft unter dem Radar.
- Beschwerden verschwanden.
- Und wer sich traut, laut zu werden, wird oft als „nicht kooperativ“ abgestempelt.
Mein Fazit:
- “Es braucht dringend Reformen!”
- Was ich erlebt habe, ist kein Einzelfall.
Und genau deshalb ist es höchste Zeit für Reformen:
- Strengere Auswahlverfahren für Betreuer!
- Pflichtschulungen und Zertifizierungen!
- Regelmäßige, unabhängige Kontrollen!
- Härtere Sanktionen bei Fehlverhalten!
- Stärkung der Rechte und Stimme der Betroffenen!
- Menschen, die in schwierigen Lebenslagen sind, brauchen Schutz – nicht Bevormundung.
- Unterstützung – nicht Ausbeutung.
- Kontrolle – nicht Machtmissbrauch.
- Du hast selbst ähnliche Erfahrungen gemacht?
- Dann teile deine Geschichte.
Schweigen hilft nur dem Falschen!
- Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Betreuungsrechte wieder das werden, was sie sein sollten:
- Ein Werkzeug zum Schutz – und nicht zur Entmündigung.
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