Ab dem 1. Juli 2024 gibt es wichtige Änderungen bei der Witwen- und Witwerrente.
Die Renten steigen um 4,57 %, was auch für Witwen- und Witwerrenten gilt.
- Darüber hinaus wurden die Freibeträge erhöht.
- Witwen und Witwer dürfen nun bis zu 1.038,50 Euro netto pro Monat verdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.
- Für Hinterbliebene mit waisenrentenberechtigten Kindern erhöht sich der Freibetrag zusätzlich um 220,19 Euro pro Kind.
- Einkünfte, die über diese Freibeträge hinausgehen, werden weiterhin zu 40 % auf die Rente angerechnet.
- Zusätzlich gibt es für bestimmte Rentenempfänger, deren Rente zwischen 2001 und 2014 begonnen hat, einen Rentenzuschlag von 7,5 %.
- Diese Änderungen sollen die finanzielle Situation von Witwen- und Witwerrenten verbessern, insbesondere für jene, die noch erwerbstätig sind.