Jakob-Diener.de 01: Urheberrecht

01: Urheberrecht

Hinweis zum Urheberrecht!

Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum eines Schöpfers, also kreative Werke wie Texte, Rezepte, Videos, Musik, Kunst, Software und vieles mehr.

Es entsteht in der Regel automatisch mit der Schöpfung des Werks und bedarf keiner expliziten Erwähnung oder Registrierung.

Das bedeutet, dass der Urheber eines Werkes auch dann durch das Urheberrecht geschützt ist, wenn er dies nicht ausdrücklich angibt oder das Werk nicht mit einem Copyright-Hinweis versehen ist.
Sollten wir doch Fotos, Texte und Videos mit einem Copyright Hinweis versehen sein bleiben die aus Urheber richtigen gründen definitiv erhalten!
Es ist jedoch oft nützlich, einen Urheberrechtshinweis hinzuzufügen, um darauf aufmerksam zu machen, dass das Werk urheberrechtlich geschützt ist.
Besonders in einigen Ländern, wie den USA, kann ein solcher Hinweis oder die Registrierung des Werkes zusätzliche Vorteile bei der Durchsetzung von Urheberrechten bieten.

Zusammengefasst:
Ein Werk ist auch ohne ausdrücklichen Hinweis urheberrechtlich geschützt, aber ein solcher Hinweis kann bei Rechtsstreitigkeiten oder zur Abschreckung von Verletzungen hilfreich sein.